Die Vereinigung erfüllt zur Erreichung ihrer Ziele die Gesellschaftsstatuten, das Gesetz 12/1991 vom 29. April über Wirtschaftliche Interessenvereinigungen und in allen durch die Richtlinien der Personengesellschaft nicht behandelten Aspekten, alle Rechtsvorschriften, die auf ihre spezifische Natur Anwendung finden.
Für einen effektiven Betrieb wird ein Protokoll für interne Beziehungen erarbeitet.